Liegenschaften sind unsere Leidenschaft
Unsere Kanzlei verfügt über breite Erfahrung im gesamten Spektrum des Immobilienrechts: Wir betreuen komplexe Liegenschaftstransaktionen, führen Parifizierungen durch und vertreten bei Streitigkeiten über Servituten. Regelmäßig bringen wir für unsere Mandanten Teilungsklagen bei gemeinsam geerbten Liegenschaften ein, wenn eine einvernehmliche Verwaltung nicht möglich ist. Selbstverständlich vertreten wir auch in Gerichtsprozessen, wenn nach einem Immobilienkauf Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Baurecht: Wenn das Bauprojekt zum Konflikt wird
Ein Bauvorhaben ist oft eine der größten Investitionen im Leben. Umso belastender ist es, wenn es während der Bauausführung zu Problemen kommt: Mängel werden nicht behoben, Termine werden nicht eingehalten, Leistungen entsprechen nicht den Vereinbarungen oder es entstehen Streitigkeiten über Rechnungen und Mehrkosten.
In solchen Situationen benötigen Sie einen starken Partner, der Ihre Interessen konsequent vertritt und für klare Verhältnisse sorgt.
Ihre Rechtsanwälte bei Baumängeln und Bauschäden
Als Anwälte für Baurecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Baumängeln und Bauschäden, bei Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatzforderungen sowie bei Vertragsverletzungen bei der Bauausführung.
Baurechtliche Streitigkeiten können schnell hohe Kosten verursachen. Deshalb prüfen wir die rechtliche Situation, geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und entwickeln eine Strategie, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wohnungseigentum und Mietrecht
Wohnungseigentum bedeutet nicht nur Rechte, sondern bringt häufig auch Konfliktpotenzial mit sich. Uneinigkeit über Erhaltungsarbeiten, Sanierungen, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft oder die Verwaltung der Liegenschaft kann das Zusammenleben erheblich belasten.
Wir beraten Wohnungseigentümer in allen wesentlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts und vertreten sie bei der konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Miteigentümern, der Eigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung oder einem rücksichtslosen Mehrheitseigentümer.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Mietrecht: Wir errichten Mietverträge für Wohnobjekte und Geschäftsräume und unterstützen sowohl Vermieter als auch Mieter bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Rechtsprechung zu Erhaltungspflichten, Kündigungsrechten und anderen Praxisfragen entwickelt sich ständig weiter. Gegenüber dem Schutz des MRG sind Mietverhältnisse, die dem ABGB unterliegen, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, weitgehend unreglementiert und erlauben sehr freie Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern.