Erbrecht & Nachfolgeplanung

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Um Vermögen sicher weiterzugeben und Streitigkeiten zwischen den zukünftigen Erben zu vermeiden, ist eine rechtzeitige und durchdachte Planung essentiell. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Erbrechts, von der Nachlassplanung bis zur Errichtung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungsverträgen auf den Todesfall.

Wir vertreten Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere auf ihren Erbteil bzw. den Pflichtteil, und beraten sie in Verlassenschaftsverfahren, auch in komplexen Fällen mit Auslandsbezug.

Außerdem sind wir als Verlassenschaftskurator tätig, wenn bspw. die Verlassenschaft nicht durch die Erben vertreten werden kann, etwa weil sie sich nicht einigen können, oder wenn ein Verfahren zur Feststellung des Erbrechts einzuleiten ist.

Wir übernehmen u.a. folgende Tätigkeiten für Sie

Errichtung von Testamenten

Errichtung von Erbverträgen, Schenkungsverträgen auf den Todesfall etc

Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten

Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern

Testamentsanfechtungen

Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen vor Gericht

Pflichtteilsprozesse

Tätigkeit als Verlassenschaftskurator

Beratung bei der Übergabe von Familienunternehmen

Beratung bei der Nachlassplanung

Rezente Projekte

Vertretung des gesetzlichen Erben in einem Verlassenschaftsverfahren mit Auslandsbezug (Großbritannien) und einem erheblichen Nachlasswert

Tätigkeit als Verlassenschaftskurator in einem Erbenstreit über umfangreiche Vermögensgüter

Beratung eines Erben zu Pflichtteilsansprüchen aufgrund von Schenkungen des Erblassers an einen Bruder

Beratung einer Privatperson bei der Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten hinsichtlich der erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche der Kinder

Beratung eines Familienunternehmens zur geordneten und schrittweisen Übergabe an die nächste Generation

Vertretung in mehreren Pflichtteilsprozessen hinsichtlich Schenkungen von Liegenschaften und Wertgegenständen

Kontakt

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